Allgemeines
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Das Flugfunkzeugnis erwerben Sie im Normalfall im Rahmen Ihrer Pilotenausbildung.
Ein Flugfunkzeugnis kann aber auch ohne eine Pilotenausbildung erworben werden.
Dann könnten Sie als mitfliegender Passagier (Freund, Freundin, Ehepartner) den Funkverkehr
führen und die Funknavigationsinstrumente bedienen und somit den Piloten entlasten. Informationen für Besitzer des Amateurfunkzeugnisses (Klasse A oder E): Der Besitz einer Amateurfunklizenz, gleich welcher Klasse, erlaubt nicht das Abhören und Scannen von zur Flugkontrolle, -Sicherheit und -Navigation benutzten Frequenzen. Selbst ein Abspeichern von Flugfunkbezogenen Frequenzen ist strafbar. |